Gerade Unternehmer, die ihrer Beschäftigung nur neben einer nichtselbständigen Hauptbeschäftigung nachgehen, verzichten häufig auf die Umsatzbesteuerung. Dies geht jedoch nur, wenn die Umsätze dieser Kleinunternehmer 17.500 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Diese Grenze gilt jedoch nur bis zum 31.12.2019. Ab dem 01.01.2020 dürfen Kleinunternehmer bis 22.000 Euro einnehmen.