Stadtverwaltung darf Grundsteuer massiv erhöhen
In Heimbach ist das Thema genauso aktuell wie in vielen anderen Kommunen auch. Wenn die Städte in Finanznöte geraten, werden häufig die Hebesätze zur Grundsteuer (und zur Gewerbesteuer) angehoben. Aber ist eine solche – teils massive – Erhöhung der Hebesätze überhaupt zulässig?
Zwar ist die Erhebung der Grundsteuer, wie sie aktuell durchgeführt wird, verfassungsrechtlich nicht zulässig und wurde daher komplett neu geregelt. Allerdings tritt das neue Gesetz erst im Jahr 2025 in Kraft. Inzwischen erhöhen manche Gemeinden noch einmal massiv ihre Hebesätze. Die Stadt Heimbach zum Beispiel hatte schon im Jahr 2015 die Erhöhung des Hebesatzes von 530 auf 630 Prozentpunkte und im Anschluss eine weitere Erhöhung auf 700 Prozentpunkte beschlossen. Aktuell wird eine Erhöhung auf 800 Prozentpunkte diskutiert.
Ist so eine massive Erhöhung überhaupt rechtmäßig? Diese Frage hatte das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig-Holstein zu klären, nachdem die Stadt Flensburg im Jahre 2016 die Erhöhung des Hebesatzes von 480 Prozent auf 690 Prozent beschlossen hatte. Das Gericht beurteilte den Fall dahingehend, dass eine Erhöhung solange zulässig sei, solange die Steuer keine „erdrosselnde Wirkung“ hat. Das ist allerdings erst dann der Fall, wenn ein normaler Grundbesitzer die Steuer nicht mehr bezahlen kann. Im Fall Flensburg war die Erhöhung noch im Rahmen. (VG Schleswig-Holstein, 06.03.19, 4 A 612/17, Beck RS 19, 5073).