Schon unsere Großeltern wussten: Wo gearbeitet wird, da fallen Späne. Und besonders viele Späne fallen, wenn gebaut wird. So gibt es auch viele Beschwerden bei der Montage von Photovoltaikanlagen. Mal ist die Leistung zu gering, ein anderer klagt über eine undichte Durchführung ins Haus und so weiter.
Nicht selten lassen sich diese Reklamationen nicht zufriedenstellend lösen. Um eine Klage vor Gericht einreichen zu können, war bisher oftmals streitig, ob das überhaupt noch möglich sei, da die lange Verjährungsfrist von fünf Jahren nur für Arbeiten bei Bauwerken gilt.