Mindestlohn soll auf 8,84 Euro steigen

Die Mindestlohn-Kommission hat der Bundesregierung vorgeschlagen, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2017 von brutto 8,50 Euro je Stunde auf 8,84 Euro zu erhöhen.

Die bisher geltenden Übergangsregelungen für bestimmte Tarifverträge und bestimmte Branchen (z.B. Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, Textilindustrie) laufen bis zum 31. Dezember 2016 aus. Ab dem 1. Januar 2017 müssen alle Beschäftigten in allen Branchen einen Mindestlohn von wenigstens 8,50 Euro erhalten. Ab dem 1. Januar 2018 soll dann überall der von der Mindestlohn-Kommission festgesetzte Mindestlohn gelten.

Zwei Sonderregelungen gelten für Zeitungsausträger und Saisonkräfte: Zeitungsausträger müssen 2016 mindestens 7,23 Euro brutto pro Stunde bekommen (85 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns). Ab dem 1. Januar 2017 haben sie Anspruch auf brutto 8,50 Euro. Ab dem 1. Januar 2018 gilt auch für Zeitungsausträger dann der neu festgesetzte Mindestlohn. Für Saisonarbeitskräfte, zum Beispiel Erntehelfer, gilt der gesetzliche Mindestlohn. Allerdings können Saisonarbeiter kurzfristig statt 50 bis zu 70 Tage pro Jahr sozialabgabenfrei arbeiten. Diese Regelung gilt noch bis Ende 2018.

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