Oft sind die Gedankengänge eines Betriebsprüfers für den „normalsterblichen“ Steuerpflichtigen schwer nachzuvollziehen. Am liebsten diskutieren sie über die steuerliche Behandlung von Fahrzeugen oder darüber, ob es sich bei Privatvermögen nicht eigentlich um Betriebsvermögen handelt – und damit bei einem Verkauf der Gewinn versteuert werden müsste. So argumentierte ein Betriebsprüfer, dass es sich bei einer Privatgarage um Betriebsvermögen handeln würde, weil der Firmenwagen, der ja nun unstreitig ebenfalls Betriebsvermögen wäre, dort untergestellt würde.