Wenn die Großeltern auf die Kinder aufpassen

Wenn Sie Kosten für die Kinderbetreuung haben, können Sie diese bis 6.000 Euro pro Jahr absetzen – allerdings maximal zu zwei Dritteln (10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Das geht natürlich auch, wenn Opa und Oma die Kinder betreuen.

Besonders günstig ist es, wenn die Oma für die Betreuung nur Benzingeld haben möchte. Dann schließen Sie mit der Oma einen Kinderbetreuungsvertrag ab, in dem das so festgehalten wird und überweisen Sie das Geld, anstatt es bar zu bezahlten. Die Großeltern brauchen hier nichts zu versteuern.

Wenn das Finanzamt diese Gestaltung als unüblich ablehnt, verweisen Sie auf ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (vom 09.05.12, 4 K 3278/11, DStRE 12, 1500): Das Finanzgericht hielt es für in Ordnung, dass man nur 30 Cent je Kilometer zahlen, auch wenn die Kinderbetreuung ansonsten kostenlos erfolgt.

Es sollten mehr als die Fahrtkosten an Oma und Opa gezahlt werden? Dann aber bitte einen Minijob für die Oma anmelden. Dadurch entstehen der Oma keine Nachteile. Weder muss sie Steuern zahlen, noch wird die Rente gekürzt (Voraussetzung: keine vorgezogene Rente). In diesem Fall müssen Sie dann allerdings den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zahlen, die lästigen Aufzeichnungspflichten entfallen allerdings.

Hinweis: Da bei einem Minijob zusätzlich zum gezahlten Entgelt noch pauschale Abgaben von etwa 30 % hinzukommen, lohnt sich diese Gestaltung nur, wenn Ihr persönlicher Steuersatz über 30 % liegt. Ansonsten sind die Pauschalabgaben höher als die Steuerersparnis.

Beispiel: Die Oma passt acht Stunden pro Woche auf das fünfjährige Kind auf und bekommt dafür 8,50 Euro pro Stunde. Das sind im Monat knapp 300 Euro, pro Jahr also 3.600 Euro. Dazu kommen 30 %, also 90 Euro Pauschalabgaben im Monat, also 1.080 Euro Abgaben im Jahr. Von Ihren Gesamtkosten in Höhe von 4.680 Euro im Jahr (3.600 Euro Lohn + 1.080 Euro Abgaben) können Sie zwei Drittel = 3.120 Euro absetzen. Falls Sie dem Spitzensteuersatz unterliegen, sparen Sie dadurch 1.380 Euro. Per Saldo sparen Sie also (1.380 Euro Steuerersparnis abzüglich 1.080 Euro Pauschalabgaben) insgesamt 300 Euro.

Ihre Kinder sind schon 14 Jahre oder älter? Dann können Sie die Betreuung durch Großeltern wenigstens noch als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Die Großeltern müssen dann aber wirklich ins Haus kommen und dort aufpassen. Falls die Kinder zur Oma hinfahren und bei ihr den Nachmittag verbringen, ist das nicht abzugsfähig. Wenn man Oma oder Opa mit Minijob anmeldet, kann man maximal 2.550 Euro pro Jahr geltend machen, die – unabhängig vom persönlichen Steuersatz – die Steuerlast um 20 Prozent, also maximal um 510 Euro drücken.

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