Steuern sparen mit einem Oldtimer als Firmenfahrzeug

Für die Privatnutzung beträgt der zu versteuernde geldwerte Vorteil eines Firmenwagens pro Monat ein Prozent vom Bruttolistenneupreis, also dem Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung einschließlich Umsatzsteuer. Insbesondere bei der Anschaffung eines (jüngeren) Gebrauchtfahrzeugs als Firmenwagen ist diese Regelung sehr ärgerlich. Allerdings kann dies bei "richtig alten" Autos ein Vorteil sein.

Auch bei Oldtimern wird der geldwerte Vorteil anhand der Ein-Prozent-Regel vom ursprünglichen Listenpreis berechnet. Während bei den „jüngeren Alten“ der Bruttolistenpreis jedoch über den Anschaffungskosten liegt, ist bei den „richtig Alten“ der heutige Wert in der Regel um ein Vielfaches höher als der damalige Kaufpreis. Das ist insbesondere bei Mercedes- und Porsche-Fahrzeugen der 60er- und 70er-Jahre häufig der Fall.

Was man allerdings immer in die Entscheidung miteinbeziehen sollte: Zum einen ist die Ein-Prozent-Regel generell immer nur dann anwendbar, wenn das Fahrzeug mehr als zur Hälfte betrieblich genutzt wird. Wenn der Oldtimer also im Wesentlichen im Sommer zum privaten Wochenendausflug genutzt wird, dürfte die Anwendung der Ein-Prozent-Regel schwierig werden. Des Weiteren sollte berücksichtigt werden, dass Oldtimer im Normalfall einer andauernden Wertsteigerung unterliegen. Im Falle eines Verkaufs wäre der Gewinn aber immer steuerpflichtig, wenn sich das Fahrzeug im Betriebsvermögen befindet.

Tipp für GmbH-Geschäftsführer: Wird ein Oldtimer aus dem Betriebsvermögen verkauft, ist eine eventuelle Wertsteigerung grundsätzlich zu versteuern. Auch wenn eine Abschreibung mangels Wertverlust unterlassen wird, liegt der Verkaufspreis in der Regel über den Anschaffungskosten. Machen Sie es lieber so: Behalten Sie das Auto im Privatvermögen und vermieten Sie es an Ihre GmbH. Der Steuereffekt bei Ihrer GmbH ist der gleiche, aber Sie können privat das Auto eines Tages steuerfrei verkaufen.

Vorsicht bei Restaurierung: Falls Sie ein Auto in reparaturbedürftigem Zustand kaufen, sollten Sie – um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden – den Reparaturaufwand lieber aktivieren, also zu den Anschaffungskosten hinzurechnen, anstatt ihn sofort als Reparaturaufwand zu verbuchen. Wenn Sie Tausende von Euros Reparaturaufwand sofort als Betriebsausgabe verbuchen wollen, wird das Finanzamt rot sehen.

Historisches Kennzeichen und betriebliche Nutzung? Für Autos mit Baujahr 1986 oder älter können Sie ein historisches Kennzeichen erhalten, sofern der Wagen nahezu im Originalzustand ist. Auch wenn in Internet-Foren manchmal etwas anderes behauptet wird: Ein historisches Kennzeichen und betriebliche Nutzung schließen einander nicht aus.

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