Aktuelle Steuer-News

Rückwirkende Rechnungsberichtigung möglich

Ein Vorsteuerabzug setzt immer das Vorhandensein einer korrekten Rechnung voraus. Wenn eine Rechnung also beispielsweise keine Steuernummer oder USt-IdNrn. des leistenden Unternehmers enthält, kann grundsätzlich keine Vorsteuer gezogen werden. Oft fällt eine solche Rechnung aber erst im Rahmen einer Betriebsprüfung auf und der Vorsteuerabzug wird rückwirkend versagt. Eine Ergänzung ist zwar auch im Nachhinein möglich. Der Vorsteuerabzug war bisher jedoch erst zum Zeitpunkt der Vorlage der korrekten Rechnung möglich, so dass zumindest immer die Zinsen verblieben. Dies hat der Europäischen Gerichtshof (EuGH) jetzt anders entschieden.

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Gesundheitsbewusstes Verhalten mindert nicht den Sonderausgabenabzug

Einige gesetzliche Krankenkasse erstatten im Rahmen eines Bonusprogramms dem Krankenversicherten seine selbstgetragene Kosten für Gesundheitsmaßnahmen. Bisher hat die Finanzverwaltung diese Kosten immer als Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen angesehen und den Sonderausgabenabzug entsprechend gemindert. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhofs (BFH) dieser Auffassung allerdings widersprochen.

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