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Erledigen Sie dringend notwendige Reparaturen bis März 2017

Falls es in Ihrem Betrieb dringend notwendige, im Grunde nicht aufschiebbare Reparaturen gibt (zum Beispiel ein undichtes Dach, Sicherheitsmängel bei Maschinen, abgelaufener TÜV bei Betriebsfahrzeugen), Sie diese aber aufgrund von Zeitmangel im Jahr 2016 nicht mehr erledigen können, besteht trotzdem die Möglichkeit, diese Aufwendungen noch im Jahr zu erfassen - Voraussetzung ist allerdings, dass Sie eine Bilanz erstellen und die Reparatur bis spätestens Ende März 2017 durchführen.

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