„Wilde Ehe“ – nur mit Testament!

Das deutsche Erbrecht kennt bei Ehegatten ein gesetzliches Ehegattenerbrecht. Dies gilt aber nicht für unverheiratete Paare. Wenn hier kein Testament vorliegt, erbt nicht der Lebensgefährte, sondern die Kinder oder, falls keine vorhanden sind, die Eltern des Verstorbenen.

Ein Testament ist nicht für jeden unbedingt notwendig. Wenn man nichts zum Vererben hat, braucht man auch kein Testament. Wenn beide gut verdienen und versorgt sind, ist es zwar sinnvoll, aber nicht unbedingt notwendig. Im Zweifel geht im Todesfall zwar alles an die Kinder des Verstorbenen. Dadurch wird der Hinterbliebene aber nicht zum Sozialfall.

Wer aber unbedingt ein Testament machen sollte sind Paare, bei denen einer gut verdient und der andere nicht.

Beispiel: Stefan und Susi leben seit acht Jahren ohne Trauschein zusammen. Sie haben keine Kinder. Stefan verdient viel und hat Vermögen, Susi führt den Haushalt und hat keinerlei Vermögen. Stefans Mutter lebt noch. Wenn Stefan ohne Testament verstirbt, wird seine Mutter automatisch Alleinerbin. Wenn Susi versorgt werden soll, muss hier unbedingt ein Testament aufgestellt werden. Dass Susi nur 20.000 Euro Freibetrag bei der Erbschaftsteuer hat, ist zwar bitter, sollte aber nicht vom Gang zum Notar abhalten.

 

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