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Sie beabsichtigen zu bauen? Vermeiden Sie die Haftung für Bauabzugsteuer!

Schon vor 15 Jahren wurde mit dem „Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe“ die sogenannte Bauabzugsteuer eingeführt. Dieses Gesetz legt fest, dass ein Bauherr, der als Unternehmer gilt, 15 Prozent aus der Rechnung eines Bauhandwerkers abziehen und diesen statt an den Handwerker ans Finanzamt zahlen muss.

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