„Unverzinsliche Darlehen“ – ein folgenschwerer Fehler!

Häufig werden Darlehen gerade zwischen nahestehenden Personen oder zwischen dem Gesellschafter und seiner GmbH gewährt, wenn dort gerade Geld benötigt wird. Oft wird ein Vertrag geschlossen, in dem keine Zinsen vereinbart werden. Ein folgenschwerer Fehler!

Wird ein unverzinsliches Darlehen vereinbart, so sieht das Steuerrecht vor, dass dieses abzuzinsen ist – und zwar mit 6 % pro Jahr! Das führt dazu, dass obwohl tatsächlich keine Zinsen gezahlt werden – und der Darlehensempfänger somit keine Kosten gelten machen kann – der Darlehensgeber diesen fiktiven Ertrag zu versteuern hat. Dieser wird zwar in den Folgejahren bis zur Darlehensrückzahlung wieder rückgängig gemacht, aber erst einmal muss man ordentlich Steuern zahlen.

Fazit: Vermeiden Sie unbedingt unverzinsliche Darlehen! Sicher wird das Problem mit der Vereinbarung von einem Prozent Zinsen ausgeräumt. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Niedrigzinspolitik mehren sich die Meinungen, dass jeder Zinssatz über null, also auch 0,01 Prozent ausreichen müsste. Richterlich bestätigt ist das aber nicht.

 

Zurück