Aktuelle Steuer-News

Vorsicht bei Buchführung in einer Cloud: Hier droht Bußgeld!

Unsere Welt wird immer digitaler. Inzwischen ist es gar nicht so ungewöhnlich, dass Unternehmer ihre Buchführungsdaten in einer Cloud speichern. Aber Vorsicht: Wenn über eine Cloud-Lösung buchhaltungsrelevante Daten bei einem im Ausland ansässigen Anbieter abgespeichert werden, handelt es sich um eine Verlagerung der Buchführung ins Ausland. Und das muss man von der Finanzbehörde genehmigen lassen (§ 146 Abs. 2a Abgabenordnung).

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Prahlerei in den sozialen Netzwerken kann das Finanzamt neugierig machen

Angeblich soll es Leute geben, die sich gegenüber dem Finanzamt arm rechnen und nur minimale Gewinne – oder sogar Verluste - erklären. So etwas kann ganz schnell nach hinten losgehen, wenn man gleichzeitig einen aufwändigen Lebensstil betreibt – und diesen dann auch noch öffentlich auf Facebook oder anderen sozialen Netzwerken zeigt.

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