Arbeiten trotz Krankschreibung: Darf man das überhaupt?

Wichtige Termine, Fristen, unerledigte Dinge: Es gibt einige Gründe, weshalb Arbeitnehmer zur Arbeit kommen, obwohl sie eigentlich ins Bett gehören. Ist Arbeiten trotz Krankschreibung erlaubt? Was sagt das Gesetz? Und wie steht es mit dem Versicherungsschutz? Worauf muss der Arbeitgeber achten?

Grundsätzlich gilt, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Arbeitsverbot ist, sondern lediglich eine vom Arzt gemachte Prognose über den zu erwartenden Krankheitsverlauf. Sie ist also nicht rechtlich verpflichtend. Wenn ein Arbeitnehmer sich also prinzipiell trotz einer Krankschreibung gut fühlt, hat er durchaus das Recht, wieder zur Arbeit zu gehen. Auch aus versicherungsrechtlicher Sicht ergeben sich keine Bedenken.

Fürsorgepflicht Arbeitgeber: Was ist erforderlich?

Grundsätzlich geht man davon aus, dass der Arbeitnehmer selber entscheiden kann, ob er arbeitsfähig ist oder nicht. Allerdings hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht. Ist der Arbeitnehmer objektiv arbeitsunfähig, so muss der Arbeitgeber ihn nach Hause schicken. Setzt er ihn dennoch ein, so kann er gegen seine Fürsorgepflicht verstoßen und sich schadensersatzpflichtig machen.

Kommt ein offiziell noch krankgeschriebener Arbeitnehmer vorzeitig wieder zur Arbeit, sollte der Arbeitgeber sich also vergewissern, ob der Mitarbeiter tatsächlich einen einsatzfähigen Eindruck macht. Ist dies der Fall, so muss er keine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsfähigkeit fordern, es genügt die Erklärung des Arbeitnehmers.

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