Auch Betriebsprüfer können Privatdetektiv spielen

Es gibt Betriebsprüfer, die wenig Ehrgeiz an den Tag legen und eher „Dienst nach Vorschrift“ machen. Andere haben aber einen besonderen Verfolgungseifer. So soll es durchaus schon vorgekommen sein, dass ein Betriebsprüfer im Vorfeld einer Prüfung den Betrieb „privat“ als Kunde oder Gast besucht hat.

In einem solchen Fall fallen folgende Praktiken geübten Prüfern dann besonders negativ auf.

Ausstellung eines Quittungsbons nur auf besonderen Rechnungswunsch

Wenn eine Quittung aus der Kasse nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ausgedruckt wird, zeigt das, dass der Unternehmer bestrebt ist, möglichst viele Rechnungen nicht über die Kasse laufen zu lassen.

Ausstellung von „Zwischenrechnungen“

Besonders in Gaststätten stellen Prüfer häufig fest, dass der Kunde nur eine „Zwischenrechnung“ bekommt. Das könnte darauf hindeuten, dass diese alsbald wieder storniert werden soll.

Phantomkassen

Bei einem „privaten“ Besuch in dem zu prüfenden Ladengeschäft stellt der Prüfer fest, dass es dort zwei Kassen gibt. Bei seiner späteren offiziellen Prüfung findet er aber immer nur Einnahmen aus einer. Das könnte darauf hindeuten, dass die Einnahmen aus der zweiten Kasse niemals verbucht werden.

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