Aktuelle Steuer-News

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz – der Entwurf im Kurzüberblick

Das Bundeskabinett hat am 12.06.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen beschlossen. Hiermit sollen die steuerlichen Neuerungen aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket vom 03.06.2020 umgesetzt werden. Neben der Senkung der Umsatzsteuer – hierzu verweisen wir auf unseren Newsletter vom 15.06.2020 – sollen auch noch weitere Steuerhilfen verabschiedet werden. Hier ein kurzer Überblick über die unseres Erachtens relevantesten Maßnahmen.

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Absenkung des Umsatzsteuersatzes vom 01.07. – 31.12.2020 - Worauf muss geachtet werden?

Am 3. Juni 2020 hat die Bundesregierung überraschend verkündet, im Rahmen ihres Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets den Umsatzsteuersatz vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % abzusenken. Nun kann man sich zwar darüber streiten, ob die Umsatzsteuer ein geeignetes Instrument für eine kurzfristige Nachfragebelebung ist. Fakt ist aber, dass eine auf einen kurzen Zeitraum beschränkte Absenkung des Steuersatzes alle Unternehmen – und auch die Steuerberater – vor erhebliche Herausforderungen stellt.

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NRW hat einen Verwendungsnachweis zur Corona-Soforthilfe angekündigt

Bei ihrer Einführung im März war die Corona-Soforthilfe als schnelle und unbürokratische Hilfe für kleine Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige für die Monate März – Mai 2020 angedacht. Allerdings haben wir inzwischen Juni und noch immer steht nicht eindeutig fest, wer denn nun die Soforthilfe in welcher Höhe behalten darf. Das Land NRW hat angekündigt, dass jeder, der Corona-Soforthilfe erhalten hat, ein Schreiben bekommt, in dem er sowohl die Voraussetzung für die Antragstellung als auch die Verwendung des Zuschusses belegen muss (sogenannter „Verwendungsnachweis“). Nachfolgend nochmal eine aktuelle Zusammenfassung in Sachen Corona-Soforthilfe.

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Corona-Soforthilfen für NRW

Seit Wochen reden die Politiker medienwirksam von Hilfen für durch die Coronakrise geschädigte Betriebe. Gestern wurden im Bundestag dann auch endlich konkrete Maßnahmen beschlossen, die morgen noch durch den Bundesrat bestätigt werden müssen. Das scheint aber offensichtlich nur eine reine Formsache zu sein, denn zumindest das Land NRW hat schon gestern Abend eine Presseerklärung veröffentlich, die die Rahmenbedingungen bekannt macht. Nachfolgend fassen wir diese zusammen.

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