Bei ihrer Einführung im März war die Corona-Soforthilfe als schnelle und unbürokratische Hilfe für kleine Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige für die Monate März – Mai 2020 angedacht. Allerdings haben wir inzwischen Juni und noch immer steht nicht eindeutig fest, wer denn nun die Soforthilfe in welcher Höhe behalten darf. Das Land NRW hat angekündigt, dass jeder, der Corona-Soforthilfe erhalten hat, ein Schreiben bekommt, in dem er sowohl die Voraussetzung für die Antragstellung als auch die Verwendung des Zuschusses belegen muss (sogenannter „Verwendungsnachweis“). Nachfolgend nochmal eine aktuelle Zusammenfassung in Sachen Corona-Soforthilfe.