Grundsteuererklärung – Welche Unterlagen benötigen Sie?

Jeder Grundstückseigentümer muss bis spätestens zum 31. Oktober 2022 dem zuständigen Finanzamt eine Feststellungserklärungen zukommen lassen. Welche Angaben werden dafür benötigt? Und wo finde ich diese?

Je nachdem, um welche Grundstücke es sich handelt und wo es liegt – je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Bewertungsmethoden – werden für die Feststellungserklärung unterschiedliche Angaben benötigt. Was grundsätzlich immer benötigt wird, sind Angaben zur Lage des Grundstücks (Anschrift, Flurnummer), zuständiges Finanzamt, Eigentümer (eventuell mehrere Eigentümer?) und Grundstücksfläche.

Wenn es sich um bebaute Grundstücke handelt, muss die Gebäudenutzung angegeben werden, die Gebäude- und Wohnfläche, das Baujahr, ob eventuelle zwischenzeitlich eine Kernsanierung stattgefunden hat usw.. Sollten Befreiungsgründe vorliegen (z. B. Denkmalschutz, gemeinnützige oder mildtätige Körperschaften u.a.), müssen diese auch erklärt werden.

In der Regel werden daher folgende Unterlagen benötigt:

  • Grundbuchauszug (Bestandsnachweis)
    • Amtsgericht/Grundbuchamt/Notar
  • Einheitswertbescheid und Grundsteuermessbescheid
    • Lagefinanzamt (Bewertungsstelle)
  • Unterlagen über Eigentumsverhältnisse
    • Kaufvertrag/Lageplan o. ä.
  • Unterlagen zur Wohn- bzw. Grundfläche des Gebäudes
    • Kaufvertrag/Neuvermessung durch Architekten oder Vermessungstechniker

Wenn Sie für die Feststellungserklärung ein Programm nutzen oder einen Steuerberater beauftragen, ist die Anforderung fehlender Dokumente wie Grundbuchauszüge oder Flurkarten häufig auch durch die Nutzung von Onlinediensten möglich – und oft sogar noch günstiger, als die Ausstellung von (Papier-) Zweitschriften.

Zurück