Teure Geschenke sind Privatsache

Geschenke erhalten die Freundschaft. Daher erfreuen sich Zuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftsfreunde seit jeher großer Beliebtheit. Allerdings muss man bei beiden ein paar Dinge beachten, damit die Geschenke auch nur Freude hervorrufen.

Geschenke im Wert von unter 10 Euro gelten als Streuartikel und sind steuerlich eher unproblematisch. Bei einem Wert bis 35 Euro können die Anschaffungskosten zwar grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings sind die Empfänger der Präsente zu benennen und bei diesem zu versteuern – es sei denn, der Schenker zahlt zusätzlich zum eigentlichen Geschenk nochmal 30 % pauschale Steuern.

Kostet das Präsent über 35 Euro, sind die Kosten steuerlich nicht abziehbar. Das heißt aber nicht, dass sie beim Empfänger nicht trotzdem steuerpflichtig sein können. Schenkt ein Unternehmer einem Geschäftsfreund eine Uhr im Wert von 1.000 Euro, kann er die Kosten zwar nicht steuerlich geltend machen. Trotzdem muss er diese Zuwendung aber mit 30 % versteuern – oder das Finanzamt schickt eine Kontrollmitteilung heraus, sodass der Empfänger des Geschenks Steuern zahlen muss. Das wird beim Geschäftsfreund die Freude vermutlich etwas trüben.

Tipp

Wenn Sie Ihren Geschäftspartnern teure Geschenke zukommen lassen, sollten die Belege nicht in der Buchhaltung auftauchen. Solche Geschenke machen Sie am besten privat.

Sonderfall: Geschenke an Arbeitnehmer

Zuwendungen an Mitarbeiter sind zwar grundsätzlich ohne Obergrenze steuerlich absetzbar. Allerdings müssen sie in aller Regel der Lohnsteuer und der Sozialversicherung unterworfen werden. Lohnsteuerfrei sind sie nur bis 60 Euro brutto, und auch nur dann, wenn ein persönlicher Anlass vorliegt. Wenn ein solcher fehlt oder das Geschenk mehr als 60 Euro wert ist, gilt auch hier: Teure Geschenke – auch an Arbeitnehmer – machen Sie lieber privat und werfen den Beleg gleich weg.

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