Wochenthema: Scheinselbständigkeit - Statusfeststellungsverfahren: Scheinselbstständigkeit erkennen und vermeiden

Häufig ist es den Beteiligten nicht möglich, eindeutig festzustellen, ob Scheinselbständigkeit vorliegt oder nicht. Hier hilft ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). Die Entscheidung der DRV über die Versicherungspflicht eines Erwerbstätigen gilt für alle Sozialversicherung (Krankenkasse, Rentenversicherung usw.) und verschafft so Rechtssicherheit gegenüber allen Sozialversicherungsträgern.

Eine Statusfeststellung kann durch jeden Vertragspartner, also sowohl durch den Auftragnehmer (Selbständiger) und/oder den Auftraggeber beantragt werden. Dabei kann jeder für sich entscheiden, ob ein Statusfeststellungsverfahren erfolgen soll. Eine vorherige Abstimmung oder Einigung über die Durchführung des Anfrageverfahrens ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn einer der Beteiligten den Antrag stellt.

Das Statusfeststellungsverfahren muss bei der DRV Bund beantragt werden. Ein solcher Antrag ist jedoch nur so lange möglich, wie kein anderweitiges Verwaltungsverfahren eingeleitet wurde, in dem über die mögliche Versicherungspflicht entschieden wird. Die Rentenversicherung legt diese Regelung eher eng aus und wertet z. B. eine angekündigte Betriebsprüfung bereits als Einleitung eines Verwaltungsverfahrens. Dasselbe gilt auch, wenn die Krankenkasse einen Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht zuschickt.

Im Antragsformular werden viele Informationen abgefragt, um ein Gesamtbild der Tätigkeit zu erlagen. Schriftliche Vereinbarungen über die Tätigkeit sind beizufügen. Wenn es keine schriftliche Vereinbarung gibt, müssen Inhalt, Art und Weise der Tätigkeit ausführlich erläutert werden. Nach Antragseingang und erster Prüfung fordert die Clearingstelle bei Bedarf unter Fristsetzung weitere Angaben und ggf. Unterlagen von den Beteiligten an.

Bevor ein endgültiger Bescheid erlassen wird, erfolgt noch eine schriftliche Anhörung für den Fall, dass die DRV Bund von der Auffassung der Beteiligten abweichen will.

Ein ordnungsgemäß ausgefüllter Antrag auf Statusfeststellung verursacht im Unternehmen schätzungsweise mindestens zwei Stunden Arbeit für einen mit der Materie betrauten Bearbeiter. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei der Clearingstelle lag im Schnitt der letzten beiden Jahre immerhin bei 80 Tagen. Es handelt sich also um ein Verfahren, das durchaus Zeit in Anspruch nimmt.

Allerdings ist es ratsam, bei Zweifeln über den Status möglichst frühzeitig für Klarheit zu sorgen. Wird der Statusfeststellungsantrag innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt, besteht zumindest die Chance, dass bis zum Bescheid der DRV rückwirkend nichts umzustellen und nachzuzahlen ist.

Ausnahmen vom Statusfeststellungsverfahren

Ein Statusfeststellungsverfahren ist dann nicht erforderlich, wenn zwischen den Beteiligten Einvernehmen darüber besteht, dass ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. In diesem Fall wäre das aufwändige Verfahren widersinnig, stattdessen ist der – in diesem Fall Arbeitnehmer (nicht Auftragnehmer) – zur Sozialversicherung anzumelden.

Einige Personenkreise sind als selbstständig Tätige in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Dieser Sonderfall ist nicht Bestandteil des Statusfeststellungsverfahrens. Entsprechend können auch mögliche Befreiungsoptionen von der Versicherungspflicht als Selbstständiger nicht im Rahmen dieses Verfahrens geklärt werden.

Im nächsten Beitrag gehen wir auf die Rechtsfolgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein.

 

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