Wer haftet, wenn Mitarbeiter die Sicherheit missachten?

Immer wieder kommt es vor, dass Mitarbeiter sich nicht an Sicherheitsvorschriften halten. Und irgendwann ist man es auch der geduldigste Chef leid, sie ständig zu ermahnen. Doch wenn Sie als Vorgesetzter nicht konsequent sind, riskieren Sie nicht nur, dass Ihre Mitarbeiter Sie nicht ernst nehmen. Auch bei einem Unfall haben Sie vor Gericht schlechte Karten.

Vor allem kleine Betriebe tun sich mit Abmahnungen oder gar Kündigungen schwer. Der Verlust eines Mitarbeiters ist meist schwer zu verkraften und bis passender Ersatz gefunden ist, kann es eine ganze Weile dauern. Dennoch sollte man auf keinen Fall das Nichteinhalten von Vorschriften dulden. Der Arbeitgeber habe die Pflicht, Sicherheitsvorschriften und -anweisungen unmissverständlich zu formulieren, deren Einhaltung regelmäßig zu kontrollieren und bei Verstößen aktiv zu werden.

Mitarbeiter, die Sicherheitsvorschriften ignorieren oder umgehen, verletzen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten. Sie gefährden mit ihrem Verhalten sich selbst, Kollegen, Dritte oder das Unternehmen.

Bei einem Unfall kann gegebenenfalls ein Kollege Schadenersatzansprüche geltend machen, für die dann der Arbeitgeber aufkommen muss, wenn er den Arbeitsschutz in seinem Betreib nicht verantwortlich organisiert hat.

Verstöße von Mitarbeitern gegen die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz sollten immer schriftlich dokumentiert werden. Als Sanktionen kommen die Ermahnung, die Abmahnung und als letzte Konsequenz die Kündigung in Frage.

Um eine Haftung im Falle eines Unfalls zu vermeiden, gilt es, die Arbeitgeberpflichten konsequent umzusetzen. Neben der korrekten Ausstattung des Betriebs und der Mitarbeiter sollte durch regelmäßigen Schulungen eine Sensibilisierung der Mitarbeiter und der richtige Umgang mit der Ausrüstung herbeigeführt werden. Dabei ist es besonders wichtig, dass die Mitarbeiter verstehen, warum eine Maßnahme notwendig ist und dass diese für jeden im Betrieb gilt.

 

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