Welche Alternativen gibt es zu einer Gehaltserhöhung?

Normale Gehaltserhöhungen sind mit enormen Nebenkosten verbunden. Nicht selten kostet eine Gehaltserhöhung den Arbeitgeber das Dreifache von dem, was beim Mitarbeiter tatsächlich netto ankommt. Nachfolgend stellen wir Alternativen vor, um einem Mitarbeiter eine „günstigere“ Anerkennung zukommen zu lassen.

Erholungsbeihilfe

Einmal im Jahr kann man einem Mitarbeiter die sogenannte Erholungshilfe zukommen lassen. Diese muss aber auch tatsächlich zu Erholungszwecken (z. B. Urlaub) verwendet werden und kostet 25 % pauschale Lohnsteuer. Pro Mitarbeiter können 156 Euro plus 104 Euro für den Ehegatten und 52 Euro je Kind gezahlt werden.

Firmenhandy

Ein geliehenes Firmenhandy ist in vollem Umfang steuerfrei. Eine betriebliche Begründung dafür braucht man nicht (§ 3 Nr. 45 EStG).

Restaurantschecks

Hier sind 6,33 Euro pro Tag möglich. Das kostet 25 % Pauschalsteuer, aber nur auf 3,23 Euro. Die weiteren 3,10 Euro sind steuer­frei.

Fahrtkostenzuschuss für Fahrten zur Arbeit

Hier können Sie 30 Cent je Entfernungskilometer spendieren. Bei zehn Kilometern Entfernung und 20 Arbeitstagen im Monat sind das schon einmal 60 Euro netto. Auch das ist nur zusätzlich zum Gehalt möglich und kostet 15 % Pauschalsteuer.

Geschenke: iPad, iPhone, Notebook und Co.

Auch solche Geschenke kosten 25 % Pauschalsteuer.

Kindergartenbeiträge

Wiederum völlig steuerfrei sind Arbeitgeberleistungen zur Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen, oder bei Tagesmüttern und Ganztagspflegestellen (§ 3 Nr. 33 EStG; nur zusätzlich zum Gehalt möglich).

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