Weitere Verschärfung bei Ladenkassen ab 2020

Bereits mehrfach haben wir Sie über diverse Verschärfungen bei der Kassenführung informiert. Ab 2020 wird es dann aber richtig ernst: Bis dahin müssen die Kassensysteme durch eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung davor geschützt werden, dass nachträglich Umsätze geändert oder gelöscht werden. Außerdem wird eine Pflicht zur Ausgabe von Quittungen an Kunden eingeführt.

Ob das Ganze aber so heiß gegessen werden muss, wie es derzeit gekocht wird, wird sich noch rausstellen. Denn gegen den Antrag der SPD, für jeden Betrieb mit Bargeld eine solche Sicherheitskasse vorzuschreiben, müssen z. B. Betriebe, die bisher eine so genannte „offene Ladenkasse“ ohne Registrierung der Einnahmen hatten, auch zukünftig keine solche Kasse anschaffen. (Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, BGBl. I 16, 3152)

Auch die Pflicht zur Mitführung von Kassenbelegen wird vermutlich nicht ganz so strikt eingeführt wie beispielsweise in Italien. Hier muss jeder Kunde eine erhaltene Quittung im Umkreis von 200 Metern rund um das Ladenlokal mitführen, damit mobile Steuerfahnder nach der Quittung fragen können. In Deutschland können sich Unternehmen, die „Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen“ verkaufen, wahrscheinlich von dieser lästigen Belegausgabepflicht befreien lassen. Generell befreit werden sollen Brotzeit- und Würstelverkäufer auf Sportplätzen und Schützenfesten.

 

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