Was tun, wenn die Rechnung vom Discounter über 250 Euro liegt?
Häufig haben Discounter Angebote, die auch für Betriebe interessant sind. Wenn dort zum Beispiel Ventilatoren, Monitore oder andere Dinge für den Betrieb gekauft werden, liegt die Rechnungssumme auch schon mal über der Kleinbetragsgrenze von 250 Euro. Was tun, wenn sich die Dame an der Kasse aufgrund des Kundenandrangs weigert, eine „ordentliche“, sprich auf den Betrieb adressierte Rechnung auszustellen?
Die Grenze für eine Kleinbetragsrechnung, bei der unter anderem auf die Angabe des Rechnungsempfängers verzichtet werden kann, liegt seit 2017 bei 250 Euro. (Vergleiche hierzu auch unseren Newsletter: Erhöhung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen auf 250 Euro?) Hier reicht es, wenn angegeben ist: „Im Rechnungsbetrag sind 19 % Mehrwertsteuer enthalten.“ In allen anderen Fällen ist für den Vorsteuerabzug die Angabe des Rechnungsempfängers notwendig.
Zwar hat man grundsätzlich Anspruch auf die Ausstellung einer „normalen“ Rechnung. In der Praxis ist das aber häufig – gerade an frequentierten Tagen – schwierig durchzusetzen. Wir empfehlen hier Folgendes: Entweder überschlagen Sie schon beim Auflegen der Artikel auf das Band, wie hoch der Gesamtbetrag ist und lassen vor Erreichen der 250 Euro (zwischen-)abrechnen. Oder Sie behalten die Kasse im Auge und wenn der Betrag so langsam 220 oder 240 Euro erreicht, rufen Sie „Stopp! Ich möchte zahlen!“ und lassen den Rest auf einen neuen Kassenzettel laufen. In beiden Fällen bekommen Sie dann zwei (oder mehr) Kleinbetragsrechnungen - und den Vorsteuerabzug nur aufgrund des Kassenzettels.