Wann sind Erschließungskosten steuerlich absetzbar?

Erschließungskosten für ein Grundstück – oder auch Kosten für eine Straßensanierung – legen die meisten Kommunen zum Großteil auf die Anwohner um. Häufig sind dies Kosten von mehreren tausend Euro. Inwieweit lassen sich diese Ausgaben steuerlich berücksichtigen?

Wenn es sich bei dem betreffenden Grundstück um eine betrieblich genutzte oder vermietete Immobilie handelt, ist die Antwort klar und eindeutig: Die Erschließungskosten sind in voller Höhe steuerlich abzugsfähig.

Aber was ist mit einem privat genutzten Wohnhaus? Die Finanzverwaltung lehnt die Berücksichtigung solcher Kosten grundsätzlich ab. Zwar hat das Finanzgericht (FG) Nürnberg die Kosten für eine Straßensanierung als zu 20 Prozent abzugsfähige Handwerkerleistung bewertet (FG Nürnberg, 24.06.15, 7 K 1356/14). Die Finanzverwaltung bleibt aber trotzdem bei Ihrer Haltung, diese Erschließungskosten bei der Steuer nicht zu berücksichtigen. Daher setzt sich nun der Bund der Steuerzahler dafür ein, Klarheit zu schaffen und hat ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) als höchstes Finanzgericht in Deutschland angestrengt. Dort soll die Frage unter dem Aktenzeichen VI R 50/17 geklärt werden.

Tipp:

Wenn Sie Beiträge für die Erschließung – oder den Ausbau - der Straße vor Ihrem Privathaus zahlen mussten, legen Sie gegen einen ablehnenden Bescheid Einspruch ein und beantragen ein ruhendes Verfahren unter Berufung auf das genannte Aktenzeichen.

 

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