Vorsicht: Ist die Spekulationsfrist beim Verkauf von Ferienwohnungen doch einzuhalten?

Die selbstgenutzte Wohnung oder das selbstgenutzte Haus kann man ohne Beachten der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei verkaufen. Bisher herrschte die Meinung vor, dass das auch für selbstgenutzte Ferienhäuser oder Zweitwohnungen gilt.

Das Finanzgericht Köln hat jedoch in einem aktuellen Urteil die Versteuerung des Verkaufsgewinns einer Ferienwohnung, deren Anschaffung weniger als zehn Jahre zurücklag, bestätigt (FG Köln, 18.10.16, 8 K 3825/11).

Tipp:

Das Urteil wird dem Bundesfinanzhof zur Revision vorgelegt. Solange dieses Thema aber nicht höchstrichterlich geklärt ist, sollten Sie mit dem Verkauf einer Ferien- bzw. Zweitwohnung, die Sie vor weniger als 10 Jahren gekauft haben, sicherheitshalber warten (anh. beim BFH unter Az. IX R 37/16).

 

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