Vorsicht beim Kauf einer Photovoltaikanlage durch eine private GbR

Photovoltaikanlagen sind beliebt. Wenn eine solche aber von einer privaten GbR (z. B. einer Grundstücks-GbR) installiert wird, muss absolute Vorsicht geboten sein! Denn eine Photovoltaikanlage ist ein Gewerbebetrieb und dadurch würde die gesamte Betätigung der GbR gewerblich – und vorhandene Immobilien zu Betriebsvermögen!

Beispiel:

Peter Schmitz und seine Schwester Maria haben eine Grundstücks-GbR, die ein Miet-Wohnhaus mit 16 Einheiten besitzt. Die GbR – und damit auch die Geschwister – haben private Vermietungseinkünfte. Dann lässt die GbR eine Photovoltaikanlage auf das Dach des Hauses bauen. Dadurch wird das komplette Gebäude zu Betriebsvermögen (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Das bedeutet, dass die Einkünfte der Gewerbesteuer unterliegen. Außerdem muss im Falle eines Verkaufs der Veräußerungsgewinn versteuert werden. (Ausnahme: Der Umsatz aus der PV-Anlage beträgt weniger als 1,25 Prozent des Gesamtumsatzes (H 15.8 V EStH)).

Fazit:

Eine Grundstücks-GbR sollte niemals eine Photovoltaikanlage bestellen.

Zurück