Vorsicht bei Nutzung mehrerer betrieblicher Fahrzeuge (auch) für private Zwecke

Nutzt ein Unternehmer nicht immer ein und dasselbe Fahrzeug für seine Privatfahrten, so ist bei Anwendung der 1 %-Regel grundsätzlich für jedes der genutzten Fahrzeuge die Privatnutzung zu versteuern. Diese Regelung ist nach Ansicht der Finanzverwaltung auch dann anzuwenden, wenn der Unternehmer ein Wechselkennzeichen einsetzt.

 

Zurück