Vorsicht bei Geschenken von bis zu 35 Euro: Pauschalsteuer kann den Betriebsausgabenabzug zu Nichte machen

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Gerade jetzt denken viele Unternehmer darüber nach, was sie ihren Geschäftspartner zu Weihnachten schenken können. Inzwischen wissen die meisten, dass nur Geschenke bis maximal 35 Euro als Betriebsausgabe abgezogen werden können. Auch dass bei einem solchen Geschenk in den meisten Fällen 30 %Pauschalsteuer anfällt, hat sich rumgesprochen. Dass diese Pauschalsteuer aber zur Berechnung der Abzugsfähigkeit zu den Anschaffungskosten des Geschenks hinzuzurechnen ist, ist den wenigsten bewusst.

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass zur Berechnung der 35 Euro-Grenze auch die 30 % pauschale Steuer mit einzubeziehen ist (BFH, 30.03.17, IV R 13/14). Das bedeutet im Klartext:

Wenn Sie Ihrem Geschäftspartner eine Flasche Whiskey für 30 Euro schenken und – damit dieser nicht mit der Versteuerung des Geschenks belästigt wird – die Pauschalsteuer hierfür übernehmen (30 % von 30 Euro, also 9 Euro), liegen die Kosten dieses Geschenks insgesamt über 35 Euro. Damit ist der Whiskey nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar.

Fazit: Wenn Sie Geschenke an Geschäftsfreunde der Pauschalsteuer nach § 37b EStG unterwerfen und sie als Betriebsausgabe abziehen wollen, dürfen die Anschaffungskosten nicht über 26,92 Euro liegen. Denn nur dann liegen die Gesamtkosten bei maximal 35 Euro.

Ergänzung vom 20.09.2017:

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die Finanzverwaltung jedoch angewiesen, die Pauschalsteuer nicht mit in die Berechnung der 35 Euro-Grenze mit einzubeziehen (vgl. unseren Newsletter vom 20.09.2017).

Zurück