Vorsicht bei Betriebsprüfung: Heute haben die Prüfer Möglichkeiten, über die Prüfungssoftware viele Tricksereien aufzuspüren

In vielen Gesprächen hört man immer wieder, was man denn alles machen könnte, um Steuern zu sparen. Häufig sind diese Vorschläge nicht ganz legal. Und auf den Hinweis, dass das nicht gehe, gibt es als Antwort: Ich bin früher auch schon geprüft worden, das ist noch nie aufgefallen. Am besten fragt man dann nach, wann denn die letzte Prüfung war ...

Denn auch bei der Finanzverwaltung ist die Zeit nicht stehengeblieben. Heute haben die Betriebsprüfer durch den Einsatz von Prüfungssoftware die Möglichkeit, innerhalb weniger Sekunden Dinge zu prüfen, für die sie früher tagelang in Papieren hätten suchen müssen. Das gilt nicht nur für die Buchhaltungsbelege selber, sondern auch für Daten, bei denen man gar nicht so sehr darauf achtet, z. B. Bankverbindungen.

So sollte ein Betriebsprüfer möglichst nicht finden: Mehrere Minijobber, die die gleiche Bankverbindung haben. Der Betriebsprüfer wird dann vermuten, dass zum Beispiel ein regulärer Job künstlich auf mehrere Minijobs aufgespalten wurde. Auch schlecht: Ein Lieferant und ein Mitarbeiter haben die gleiche Bankverbindung. So etwas weckt (zu Recht) den Argwohn eines Prüfers.

 

 

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