Viele Selbständige sind nicht sozial abgesichert

In Deutschland wie auch international steigt die Zahl der Selbstständigen ständig. Das liegt unter anderem auch daran, dass viele Unternehmen bestimmte Tätigkeiten oder Bereiche auslagern aber auch dass viele Menschen auf Plattformdienste für Lieferungen oder Reinigung vertrauen. Aber viele Menschen, die sich selbständig machen, vergessen dabei, dass sie für ihre soziale Absicherung selbst zuständig sind.

Wenn ein „normaler“ Angestellter täglich seiner Arbeit nachgeht, muss er sich in Deutschland um seine soziale Absicherung keine Gedanken machen. Sein Arbeitgeber zahlt für ihn die Beiträge zur Krankenkasse und zur Rentenversicherung, ohne dass er darauf großen Einfluss hat. Das ist bei Selbständigen anders. Selbständig Tätige sind nicht automatisch in der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie müssen sich selbst um ihre soziale Absicherung kümmern. Das ist aber häufig nicht leicht.

So werden viele Tätigkeiten aus Kostengründen aus den großen Betrieben ausgelagert und an Selbständige vergeben. Häufig zu einem sehr geringen Entgelt, da hier auch der Mindestlohn nicht gilt. Schon alleine aus Kostengründen können diese Selbständigen dann keine Altersvorsorge oder andere soziale Absicherung betreiben.

Die Expertin der Linken-Fraktion für den Wandel in der Arbeitswelt, Jessica Tatti, weist darauf hin, dass vor allem bei Onlineplattformen die Selbstständigkeit oft unfreiwillig und prekär sei. Hiermit meint sie insbesondere die Arbeiten für Internetdienste wie etwa Auslieferungen, Transport oder Reinigung. "Für die Menschen sind das meist Phasen ohne Absicherung fürs Alter." Ein großer Teil dieser „Solo-Selbstständigen“ verdiene weniger als den Mindestlohn, die wenigsten seien überhaupt über eine Altersvorsorge abgesichert. Deshalb müssten auch Selbstständige in der Rentenversicherung abgesichert sein. Entsprechende Pläne hatte auch Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angekündigt.

Vorsicht: Scheinselbständigkeit!

Was viele Auftragnehmer nicht wissen: Wer aktuell selbständig ist, vorher aber bei seinem Auftraggeber abhängig beschäftigt war, kann dies ein Indiz für eine Scheinselbstständigkeit sein. Dies würde dann bedeuten, dass sie aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht dann doch wieder als Arbeitnehmer und damit auch als sozialversicherungspflichtig anzusehen sind. Das sollte auf alle Fälle geprüft werden, wenn man als Selbständiger im Wesentlichen für einen Auftraggeber tätig ist.

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