Vermeiden Sie Erbstreitigkeiten in Ihrer Familie

Sicher hat jeder schon einmal im engeren oder weiteren Bekanntenkreis miterlebt, dass sich eine Familie nach einem Trauerfall so zerstritten hat, dass es in ewiger Feindschaft geendet hat. Sogar das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ hat sich vor Kurzem unter dem Titel „Erbfeinde“ mit diesem Thema beschäftigt. Und auch die Statistik bestätigt: Nur jeder vierte Deutsche hat ein Testament! Dabei sollte jeder – und ganz besonders jeder Unternehmer! – seinen letzten Willen niederschreiben!

Der Verfasser des Spiegel-Artikels, der Münchener Rechtsanwalt Lutz Libbertz hat drei goldene Regeln für ein Testament aufgestellt:

  1. Es muss immer ein aktuelles Testament geben.
  2. Dieses Testament sollte gerecht sein und niemanden benachteiligen.
  3. Reden Sie rechtzeitig mit den Beteiligten, auch wenn es vielleicht unangenehm ist.

Dem kann man nur zustimmen. Selbst wenn man nicht zum Notar gehen möchte, so ist ein selbst verfasstes, einfaches Testament immer noch besser als gar keins! So können Sie z. B. festhalten:

„Meine Erben sind meine Ehefrau Erna, meine Tochter Trude und mein Sohn Stefan. Trude erhält meine Einzelunternehmung einschließlich Betriebsgrundstück und Stefan meine beiden Mietshäuser. Erna erhält neben dem Einfamilienhaus in der Beispielstraße auch den lebenslangen Nießbrauch an allen Immobilien. Heimbach, 26. Juli 2017, Peter Schmitz“ - natürlich alles per Hand geschrieben.

Das ist zwar eigentlich für ein (Unternehmer-)Testament zu einfach, aber besser als nichts. Und wenn Sie doch mit Ihrem Notar oder Anwalt ein komplizierteres Testament entwerfen, können Sie das "Not-Testament" ja in den Reißwolf stecken.

Um eine „Erbfeindschaft“ unter Ihren Nachkommen zu vermeiden, sollten Sie außerdem jedem mitteilen, was Sie verfügt haben und eventuell auch noch, warum Sie das so möchten. Wenn die Nachkommen die Gründe für Ihre Vorgehensweise verstehen, ist die Gefahr von Streitigkeiten wesentlich geringer.

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