Verlängerung der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe

Politiker haben es schon angekündigt, jetzt bestätigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in einer Pressemitteilung die Verlängerung der Überbrückungshilfe III bis zum 30.09.2021 als „Überbrückungshilfe III Plus“ und der Neustarthilfe als „Neustarthilfe Plus“. Außerdem gibt es neu nun die „Restart-Prämie“, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können.

Grundsätzlich werden die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III bei der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird wie bisher durch prüfende Dritte über das Corona-Portal des Bundes beantragt.

Neu: Restart-Prämie

Um Unternehmen bei der Wiederöffnung („Restart“) zu unterstützen, erhalten diese alternativ zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe als Zuschuss zu den Personalkosten, wenn sie Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.

Weitere Neuerungen

Anwalts- und Gerichtskosten für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit werden künftig bis zu 20.000 Euro pro Monat bezuschusst.

Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird verlängert. Sie erhöht sich von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 EUR bekommen.

Außerdem sollen die Härtefallhilfen der Länder im Gleichklang mit der Überbrückungshilfe bis Ende September 2021 verlängert werden.

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