Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit - ein Rechtsstreit kann nach hinten losgehen!

Sowohl die Finanzverwaltung als auch die Fachleute gingen bisher übereinstimmend davon aus, dass die Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zwar alle normalen Fahrzeugkosten abdeckt. Unfallkosten gehörten aber nicht zu diesen „normalen“ Fahrzeugkosten und konnten zusätzlich abgesetzt werden.

Ein Finanzgericht ist aber nun der Meinung, dass das nicht geht.

Auf dem Weg zur Arbeit hatte eine Frau einen Unfall und wollte danach nicht nur die Unfallkosten zusätzlich geltend machen, sondern auch Behandlungskosten wegen unfallbedingter Schmerzen im Nackenbereich. Das Finanzamt erkannte zwar die Unfallkosten an, nicht aber die Behandlungskosten. Hiergegen klagte die Frau.

Das zu Hilfe gerufene Finanzgericht verwarf allerdings nicht nur die Behandlungskosten. Es war sogar der Meinung, das Finanzamt hätte nicht einmal die Unfallkosten anerkennen dürfen.

Tipp: In einem ähnlich gelagerten Fall sollte man sich mit der Anerkennung der Unfallkosten zufrieden geben. Wenn man die Sache noch auf die Spitze treibt und die Behandlungskosten noch zusätzlich geltend machen will, kann der Schuss nach hinten losgehen.

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