Umsetzung der Grundsteuerreform: Die Landingpage von Bund und Ländern

Durch die Reform der Grundsteuer müssen deutschlandweit über 35 Millionen Grundstücke zum Stichtag 01.01.2022 neu bewertet werden. Die Regeln hierfür sind nicht unbedingt bundeseinheitlich geregelt. Zwar haben die meisten Länder das Bundesmodell übernommen. Einige haben jedoch eigene Bewertungsvorschriften, was das Bewertungsverfahren noch verkompliziert. Um hier einen Überblick zu geben, haben Bund und Länder eine sogenannte „Landingpage“ eingerichtet.

Langsam aber sicher bereitet sich die Praxis auf die Abgabe der Grundsteuererklärungen ab 01.07.2022 vor. Allerdings merkt man schnell, dass es sehr mühsam ist, einen Weg durch das Dickicht von Informationen und Voraussetzungen der unterschiedlichen Modelle in den einzelnen Bundesländern zu finden. Daher bieten Bund und Länder mit der gemeinsamen Landingpage www.grundsteuerreform.de ab sofort eine Hilfestellung an.

Diese Internetseite versteht sich als Sammelstelle für alles Wissenswerte zur Reform. Da die Internetseiten der Länder sehr individuell aufgebaut sind und einige sich sogar noch im Aufbau befinden, versucht diese Landingpage die relevanten Oberflächen der Länder zu bündeln und über entsprechende Links den direkten Zugriff auf wichtige Informationen zu gewährleisten. Die jeweiligen Inhalte werden ständig ergänzt und aktualisiert.

Wer beispielsweise nach dem Zeitpunkt sucht, ab wann die Finanzämter die Informationsschreiben an die Eigentümerinnen und Eigentümer versenden, kann über die Landingpage gehen und auf den Internetseiten der Länder fündig werden.

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