Drei Steuerspartipps für das neue Jahr

Diese drei Punkte sollten Sie zum neuen Jahr überprüfen:

1. Fahrtenbuch für Firmenwagen?

Lohnt es sich, für Ihren Firmenwagen ab Januar 2017 Fahrtenbuch zu führen? Wenn Sie ein Fahrzeug mit einem hohen Listenpreis und niedriger Privatnutzung fahren, könnte sich ein Wechsel von der Ein-Prozent-Methode zum Fahrtenbuch lohnen. Das geht aber immer nur bei einem Fahrzeugwechsel - oder eben zu Jahresbeginn.

Wenn Sie ein Fahrtenbuch führen, können Sie natürlich auch während des Jahres (zum Beispiel im Februar) wechseln von einer handschriftlichen Fahrtenaufzeichnung zu einer Smartphone-App.

Aber Vorsicht: Die Finanzverwaltung hat sehr hohe Anforderungen an ein Fahrtenbuch. Sie hat bisher auch keine einzige Software offiziell genehmigt. Wichtig ist, dass alle elektronischen Daten unveränderlich festgeschrieben werden. Jederzeit abänderbare Listen (zum Beispiel mit Excel) sind wertlos.

 2. Sie vermieten eine Wohnung an Angehörige?

Denken Sie daran, die Höhe der Miete zu prüfen! Die Miete muss mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Warmmiete betragen, sonst kürzt das Finanzamt die Werbungskosten. Diese kritische 66-Prozent-Grenze kann schon alleine dadurch unterschritten werden, dass die ortsübliche Miete inzwischen angestiegen ist, die vereinbarte Miete aber nie angepasst wurde. Also: Erkundigen Sie sich nach der aktuellen ortsüblichen Miete und vergleichen sie mit der vereinbarten!

 3. Ihre Kinder sind volljährig geworden?

Herzlichen Glückwunsch! Beschenken Sie auch sich selber und schließen einen Arbeitsvertrag mit Ihrem volljährig geworden Kind ab. Bei bis zu 821 Euro Arbeitslohn im Monat fällt im Ergebnis keine Einkommensteuer beim Kind an. Die Lohnkosten mindern jedoch Ihren Gewinn und damit Ihre eigenen Steuern. Natürlich muss das Kind dann auch tatsächlich für Sie arbeiten.

Aber Vorsicht: Prüfen Sie in jedem Fall die Auswirkungen auf die Krankenversicherung.

Wie ist das mit dem Kindergeld? Falls Ihr Kind volljährig wurde, bekommen Sie Kindergeld nur noch, wenn es eine Ausbildung macht. Die Einkommenshöhe bei volljährigen Kindern wird zum Glück seit 2012 nicht mehr geprüft.

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