Steuern sparen durch Schenkung des alten Firmenwagens an den Bruder?

Viele Unternehmer fahren ihre Firmenwagen 6 Jahre oder noch länger. In der Regel ist das Fahrzeug dann voll abgeschrieben und bei einem Verkauf muss der Erlös in voller Höhe versteuert werden. Ist eine Schenkung z. B. an den Bruder hier ein Steuersparmodell? Denn ein Erlös fällt hier doch nicht an …

Wenn ein Firmenwagen verkauft wird, ist der Erlös grundsätzlich in voller Höhe zu versteuern. Nur ein eventuell vorhandener Restbuchwert kann dagegen gerechnet werden. Ist ein solcher nicht vorhanden, schlägt der Kauferlös voll zu Buche.

Aber das Verschenken des Fahrzeugs an den Bruder ist auch keine Lösung. Wird der Firmenwagen an einen Angehörigen oder Freund verschenkt, so geht das Finanzamt hier davon aus, dass der Wagen vorher zum Verkehrswert entnommen wurde. Verkehrswert ist der Wert, den ein Fremder für das Fahrzeug auf dem freien Markt gezahlt hätte.

Deshalb ist es auch eine andere Gestaltung, die häufig vorgeschlagen wird, nicht möglich. Wenn das Fahrzeug zu einem niedrigen Entnahmewert aus dem Betrieb entnommen und dann privat teuer weiterverkauft wird, so wird das Finanzamt davon ausgehen, dass der Entnahmewert von vornherein zu niedrig angesetzt wurde. Aber selbst wenn nicht, würde hier Spekulationssteuer anfallen. Denn wenn die Anschaffung (und die Entnahme gilt als Anschaffung) und der Verkauf des Fahrzeugs innerhalb eines Jahres liegen, ist der Vorgang steuerpflichtig.

 

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