Steuerliche Änderungen im Jahr 2017

Im Jahr 2017 scheinen uns großartige Gesetzesänderungen erspart zu bleiben. Ein paar steuerliche Eckwerte ändern sich aber doch.

• Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer wird von bisher 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro angehoben.

• Entsprechend wird auch der Unterhaltshöchstbetrags (§ 33a EStG) von bisher 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro angehoben.

• Auch der Kinderfreibetrag steigt, nämlich von bisher 4.608 Euro um 108 Euro auf 4.716 Euro.

• Das Kindergeld steigt monatlich um zwei Euro: Für das 1. und 2. Kind von bisher 190 Euro auf 192 Euro, für das 3. Kind von bisher 196 Euro auf 198 Euro, für das 4. und jedes weitere Kind von bisher 221 Euro auf 223 Euro.

• Um die „kalte Progression“ ein wenig abzumildern, werden die Grenzbeträge, bei denen der Spitzensteuersatz und die Reichensteuer beginnen, um 0,73 Prozent erhöht.

Private Steuer-Belege müssen nicht mehr mit der Steuererklärung eingereicht, sondern nur noch aufbewahrt werden: Ab der Steuererklärung für 2017 soll es genügen, Belege ein Jahr nach Eingang des Steuerbescheids aufzubewahren und nur vorzulegen, wenn das Finanzamt es verlangt.

Die Vorschriften für Registrierkassen wurden stark verschärft. Wir haben bereits in der letzten Woche ausführlich darüber berichtet. Die letzte Übergangsfrist lief Ende 2016 aus. Kann Ihre Registrierkasse diese Anforderungen nicht erfüllen? Dann schnell eine neue besorgen! Wer allerdings gar keine Registrierkasse (sondern eine sogenannte „offene Ladenkasse“) hat, muss auch keine einführen. 2018 kommt die (unangekündigte) Kassen-“Nachschau“ und ab 2020 muss ein verpflichtender Sicherheitschip in den Kassen sein. Lesen Sie dazu unsere ausführlichen Beiträge in der vergangenen Woche.

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