Steuerklassenwahlwechsel bei Ehegatten nur einmal pro Jahr
Gerade im Hinblick auf die Berechnung des Elterngeldes oder anderer familiärer Veränderungen stellt sich in der Praxis immer wieder die Frage, ob ein mehrfacher Wechsel der Steuerklassen bei Eheleuten möglich ist.
Hierzu hat der Bundesfinanzhof (BFH) also höchste rechtliche Instanz aktuell in einer Grundsatzentscheidung noch einmal Stellung genommen und entschieden, dass die gesetzliche Beschränkung auf einen Steuerklassenwechsel im Jahr verfassungsgemäß ist.
Praxistipp:
Vor einem Steuerklassenwechsel auch bedenken, dass z. B. beim Bezug von Elterngeld im Laufe des Jahres ein Monatsgehalt wegfällt – und das verbleibende in der Regel das Gehalt ist, das extrem hoch mit Lohnsteuer belastet wird!