Steht die Grundsteuer auf der Kippe?

Gerade nachdem die Hebesätze in den letzten Jahren deutlich angehoben wurden, wird die Grundsteuer von vielen Hauseigentümern – und auch Mietern - mit großer Skepsis betrachtet. Nun beschäftigt sich auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit der Grundsteuer. Der Bundesfinanzhof (BFH) als oberstes Finanzgericht ist schon länger der Überzeugung, dass die in Deutschland zur Berechnung der Grundsteuer herangezogenen Einheitswerte für Grundstücke und Immobilien gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoßen. Nun muss das BVerfG hierzu ein Urteil sprechen.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob die im Jahr 1964 – in den neuen Bundesländern sogar im Jahr 1935 – festgestellten Einheitswert heute noch eine gerechte Steuererhebung zulassen. Die Meinungen dazu sind gegensätzlich. Während Vertreter der Bundesregierung und der Länder erklären, dass eine Neuerhebung mit extrem hohen Aufwand verbunden und damit nicht durchführbar sei, argumentiert die Klägerseite, dass die fehlende Neubewertungen dazu führen kann, dass vergleichbare Grundstücke und Gebäude verschiedener Baujahre völlig unterschiedlich bewertet werden.

Reformvorschläge liegen schon länger vor

Der Deutsche Mieterbund schlägt vor, die Grundsteuer künftig als reine Bodensteuer zu erheben. Das würde der Spekulation entgegenwirken.

Die kommunalen Spitzenverbände dagegen unterstützen die Reformpläne der Bundesländer. Dazu gehört unter anderem eine vollständige Neubewertung der Grundstücke.

Alle Beteiligten streben an, das Gesamtsteueraufkommen nicht wesentlich zu verändern.

Langwieriges Gesetzgebungsverfahren

Sollte das BVerfG die Erhebung der Grundsteuer als nicht verfassungskonform beurteilen, stellt sich die Frage, wie in der Zwischenzeit bis zu einer Neuregelung vorgegangen werden soll. Vertreter von Bund und Ländern kündigten an, dass ein Gesetzgebungsverfahren und die damit verbundene Neubewertung der Grundstücke und Immobilien mehrere Jahre dauern werde. Sie befürchten daher einen Totalausfall der Grundsteuer. Das hätte für Städte und Gemeinden katastrophale Folgen, weil die Grundsteuer mehr als zehn Prozent ihrer Steuereinnahmen ausmache.

 

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