Sie verschenken Wandkalender? Vorsicht bei hochwertigen Exemplaren!

Viele Unternehmen schenken ihren Geschäftspartnern zum Jahreswechsel Wandkalender. Aber Vorsicht! Bleiben Sie mit Ihren Wandkalendern unter einem Einkaufswert von 10 Euro pro Stück, ansonsten kann das sehr teuer werden!

Das passierte einem Unternehmen, das 15.000 Wandkalender mit Firmenlogo für insgesamt 202.000 Euro drucken ließ. Der Stückpreis lag somit etwas über 13 Euro. Diese Kalender wurden Geschäftspartnern zu Werbezwecken überlassen.

Das Unternehmen buchte die 202.000 Euro auf „Werbedrucksachen“. Die Finanzverwaltung meine aber, da die Kalender pro Stück über 10 Euro kosten, dass sie nicht unter „Aufmerksamkeiten“ fielen und daher für die „Geschenke“ zum einen jeder Empfänger angegeben werden müsse und ein separates Buchungskonto erforderlich wäre. Da dies nicht der Fall war, entfalle der Betriebsausgabenabzug. Trotzdem falle auch noch pauschale Lohnsteuer nach § 37b EStG an, da diese nicht an den Betriebsausgabenabzug gekoppelt wäre.

Diese Ansicht der Finanzverwaltung hat nun das Finanzgericht Baden-Württemberg in vollem Umfang bestätigt.

Kritik: Ein Kalender, der ein unübersehbares Werbelogo des übersendenden Unternehmens trägt, ist unseres Erachtens eindeutig Werbung und kein Geschenk.

Unser Rat zur Vorsicht: So lange dieses Urteil im Raum steht, muss man daraus zwei Schlussfolgerungen ziehen:

1.Achten Sie darauf, dass verschenkte Kalender maximal zehn Euro netto kosten. Dann kann man sie nämlich als „Streuwerbeartikel“ verbuchen und braucht den Empfänger nicht zu vermerken.

2. Wenn der Kalender teurer wird als zehn Euro, dann müssen Sie ihn doch auf dem Konto „Geschenke“ verbuchen und jeden einzelnen Empfänger vermerken.

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