Senken Sie die Prämie Ihrer privaten Krankenversicherung

Auch im Jahr 2017 haben viele privaten Krankenversicherungen ihre Prämien wieder kräftig erhöht. Nutzen Sie die die Möglichkeiten zur Senkung der Prämie.

Tarif wechseln

Sie können in Ihrem Tarif beispielsweise den Anspruch auf ein Einzelzimmer oder andere nicht unbedingt notwendige Leistungen herausnehmen. Auch die Vereinbarung eines höheren Selbstbehalts senkt die Prämie.

Risikozuschläge streichen lassen

Wurden wegen einer bei Abschluss bereits vorhandenen Vorerkrankung (z. B. Bandscheibenleiden) Zuschläge mit Ihnen vereinbart und ist diese inzwischen besser geworden, kann der Zuschlag wegfallen. Voraussetzung ist - neben einer tatsächlich eingetretenen Besserung - eine entsprechende Bestätigung des Arztes.

Wechsel in den Basistarif

Die Basistarife entsprechen von der Leistung her weitgehend der „Gesetzlichen“. Wechseln können Sie aber erst ab einem Alter von mindestens 55 Jahren (oder bei ab 2009 abgeschlossenen Verträgen). Auch bei diesen Basistarifen kann die Prämie aber trotzdem bis zu 682,95 Euro (im Jahr 2017) betragen. Beantragen Sie die Übertragung der Altersrückstellung. Dadurch kann die Prämie um bis zu 300 Euro sinken. Und die Prämie kann nochmal halbiert werden, wenn Sie „hilfsbedürftig“ im Sinne des Sozialrechts sind.

Wechsel in den Standardtarif

Die Leistung entspricht auch hier weitgehend denen der gesetzlichen Krankenkassen. Wechseln kann man bei vor 2009 abgeschlossenen Verträgen. Bei den Standardtarifen kann die Prämie im Jahr 2017 bis zu 635,10 Euro betragen. Vorteil für Verheiratete: Man kann den Ehepartner für 50 Prozent Zuschlag mitversichern. Die Gesamtprämie beträgt dann maximal 952,65 Euro im Monat. Auch hier lässt sich die Prämie durch Übertragung der Altersrückstellung noch senken.

Aber beachten Sie die unerwünschte Nebenwirkung:

Langjährig Privatversicherte, die an Premium-Behandlung gewohnt sind, erleben eine böse Überraschung, wenn der neue Billig-Tarif viele Behandlungsarten und Zusatzleistungen nicht umfasst. Tipp: Wenden Sie sich lieber an einen von der IHK zugelassenen Versicherungsberater (www.bvvb.de), und lassen sich persönlich beraten.

Einfacher Tarifwechsel beim selben Krankenversicherer

In manchen Fällen bekommen Sie die gleiche Leistung zum niedrigeren Preis. Voraussetzung ist natürlich, dass der Versicherer mehrere Tarife anbietet. Ein Anspruch auf Wechsel besteht für jeden Versicherten (§ 204 VVG), und zwar unter Mitnahme der Altersrückstellung und ohne Gesundheitsprüfung. Allerdings kann der Versicherer bestimmte Zusatzleistungen im neuen Tarif ausschließen. Rechnen Sie damit, dass Sie der Versicherer mit faulen Ausreden abschrecken will. Tipp: Nehmen Sie am besten die Hilfe eines gebührenpflichtigen Versicherungsberaters in Anspruch (s. o.).

Zurück in die Gesetzliche?

Das scheidet für Selbstständige (auch für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer) und Menschen über 55 Jahren aus. Wer jünger ist, müsste sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer werden UND sein Einkommen müsste für zwölf Monate unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2017: 4.800 Euro im Monat) sinken.

Zurück