Selbstgenutztes Haus dem Ehepartner lieber verschenken als vererben

Inzwischen weiß es fast jeder: Wenn selbstgenutztes Wohneigentum, also z. B. das selbstgenutzte Einfamilienhaus vererbt wird, ist das erbschaftsteuerfrei. Viele kennen auch die Voraussetzung dafür, nämlich dass der Erbe mindestens 10 Jahre in diesem Haus wohnen bleibt. Was aber die wenigstens wissen: Diese 10 Jahresfrist lässt sich relativ leicht dadurch umgehen, dass die Immobilie vor dem Tod durch eine Schenkung übertragen wird.

Beispiel:

Millionär Peter Schmitz ist schwer erkrankt und merkt, dass es mit ihm zu Ende geht. Kurz vor seinem Tod schenkt er seiner Frau Maria die Zehn-Millionen-Villa. Diese wiederum verkauft das Objekt kurz nach seinem Tod. Das Ergebnis: Es fällt keine Schenkungsteuer an (§ 13 Nr. 4a ErbStG).

Hätte Peter Schmitz die Villa seiner Frau vererbt und sie hätte es dann verkauft, wäre Erbschaftsteuer in Höhe von fast 2,2 Millionen Euro fällig geworden.

Nun ist zwar nicht jeder in der Lage, eine Zehn-Millionen-Villa zu verschenken, aber sparen lässt sich auch mit „normalen“ Häusern.

 

Zurück