Schulgeld für Privatschulen ist abziehbar

Wenn ein Kind auf eine private Schule geht, ist die Abzugsfähigkeit des Schulgelds als Sonderausgaben häufig ein Streitthema. Jetzt hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil jedoch klargestellt, dass Schulgeld grundsätzlich abziehbar ist, wenn die Schule auf einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss vorbereitet.

Derzeit sieht die Rechtslage eine Abziehbarkeit von Schulgeld vor, wenn eine Privatschule zu einem anerkannten Schul- oder Berufsabschluss führt. Wenn sie lediglich auf einen solchen vorbereitet, muss nachgewiesen werden, dass sie eine ordnungsgemäße Vorbereitung gewährleistet. Ansonsten ist das Schulgeld nicht als Sonderausgabe abziehbar.

Im zu beurteilenden Fall besuchte die Tochter der Kläger eine Privatschule, die auf die Mittlere Reife vorbereitet. Die Prüfung selber wurde jedoch nicht von der Privatschule, sondern von einer staatlichen Schule abgenommen. Das Finanzamt verweigerte den Sonderausgabenabzug für das Schulgeld, weil die Kläger keinen Bescheid der zuständigen Kultusbehörde vorlegen konnten, der bescheinigt, dass die Privatschule ordnungsgemäß auf einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss vorbereitet.

In seinem Urteil vom 20. Juni 2017 (X R 26/15) hat der BFH nun jedoch entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung klargestellt, dass es Aufgabe der Finanzbehörde ist, die ordnungsgemäße Vorbereitung auf einen anerkannten Abschluss prüfen. Der Sonderausgabenabzug für Schulgeld beim Besuch von Privatschulen setzt nicht voraus, dass die zuständige Schulbehörde in einem Grundlagenbescheid bescheinigt.

Der Gesetzgeber habe bewusst auf eine verbindliche Entscheidung durch eine Schulbehörde verzichtet und die Finanzbehörden mit der Prüfung betraut. Auch wenn das vielleicht nicht zweckmäßig sei, bleibt es geltendes Recht. Es bleibe dem zuständigen Finanzamt aber unbenommen, sich mit den Schulbehörden in Verbindung zu setzten und deren Einschätzung zur Erfüllung der schulischen Kriterien bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen.

 

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