Schadenfreiheitsrabatt des Mitarbeiters lässt sich in der Regel auf Firmenwagen übertragen

Wenn für einen Mitarbeiter ein neuer Firmenwagen angeschafft werden soll, steht für die neue Versicherung häufig kein Schadenfreiheitsrabatt mehr zur Verfügung. Dadurch werden die Versicherungsbeiträge ziemlich teuer. Aber: Wenn der Mitarbeiter sein eigenes Fahrzeug dafür abgibt, lässt sich unter Umständen dessen Schadenfreiheitsrabatt auf den neuen Firmenwagen übertragen.

Beispiel:

Peter Schmitz will seiner Mitarbeiterin Erna Meier einen Firmenwagen zur Verfügung stellen. Frau Meier wird ihren eigenen Wagen dafür verkaufen. Sie hat aktuell einen Schadenfreiheitsrabatt von 30 %. Diesen leiht sie an Peter Schmitz aus, der den Schadenfreiheitsrabatt für die Kfz-Versicherung des neuen Fahrzeugs nutzt.

Wenn der Mitarbeiter ausscheidet, erhält er seinen Schadenfreiheitsrabatt wieder zurück.

Tipp:

Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung. In der Regel steht dieser Gestaltung nichts entgegen.

Zurück