Rückkehr zur paritätischen Krankenversicherung: Beitragsentlastung für Arbeitnehmer und Rentner

Der in 2005 eingeführte und allein vom Arbeitnehmer voll zu zahlende Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung ist nun Geschichte. Das hat das Kabinett am 6. Juni 2018 auf den Weg gebracht.

Zurzeit teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 % je zur Hälfte. Den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, der in diesem Jahr zwischen 0,6 % und 1,7 % variiert, trägt der Beschäftigte allein. Das soll sich aber zum 01.01.2019 ändern. „Die Beiträge zur Krankenversicherung sollen künftig wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet werden“, heißt es in dem 28-seitigen Sondierungspapier. Arbeitnehmer und Rentner werden dadurch um 6,9 Milliarden Euro jährlich entlastet.

Doch was heißt das im Konkreten? Je höher der Verdienst, desto höher die Entlastung. Legt man den Durchschnitt des Zusatzbeitrags zugrunde, so spart ein Arbeitnehmer der ein Bruttojahresgehalt von 36.000 Euro hat 180 Euro im Jahr. Ein Arbeitnehmer mit einem Verdienst von 53.100 Euro brutto im Jahr sogar 265,50 Euro. Auch Selbständige mit geringen Einnahmen sollen davon profitieren. Für sie soll der monatliche Mindestbeitrag auf 171 Euro halbiert werden.

Aber: Was die Beschäftigten freut, alarmiert die Wirtschaft. Die Ersparnis des Arbeitnehmers bedeutet eine Mehrbelastung für den Arbeitgeber. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) hat z. B. berechnet, dass Unternehmen dadurch jährlich mit 6 Milliarden Euro zusätzlich belastet werden. Erste Prognosen des Arbeitgeberverbands (BDA) besagen, dass bis zum Jahr 2040 rund 130.000 Arbeitsplätze wegfallen werden.

Dass die Teilung des Zusatzbeitrags kommt, ist entschieden. Über die technische Umsetzung jedoch herrscht noch Uneinigkeit. Ob man nun den Zusatzbeitrag in den allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag integriert oder den Betrag separat überweisen soll, damit eine Abgrenzung zum allgemeinen Beitrag beibehalten wird, darüber muss sich die Spitzenrunde noch einigen.

Zurück