Rückmeldeverfahren für die Corona-Soforthilfe 2020 in NRW gestartet

Diese Woche beginnt das Land NRW, Mails an alle Soforthilfe-Empfänger zu versenden, die bisher keine Rückmeldung für die Verwendung der Corona-Soforthilfe abgegeben haben. Sie werden darin aufgefordert, den tatsächlichen Liquiditätsengpass zu berechnen, um die korrekte Förderhöhe und eine eventuelle Rückzahlung abschließend ermitteln zu können.

Während im Ende 2020 Empfänger der Corona-Soforthilfe bereits freiwillig ihren Liquiditätsengpass berechnen und eine eventuelle Rückzahlung vornehmen konnten, müssen diejenigen, die das bisher nicht erledigt haben, nunmehr verpflichtend eine Rückmeldung bis spätestens zum 31.10.2021 abgeben. Bei der Berechnung des tatsächlichen Liquiditätsengpasses kann als Hilfe die der Mail beiliegende Tabelle „Ermittlung des Liquiditätsengpasses – NRW-Soforthilfe 2020“ herangezogen werden. Hier kann der Empfänger den individuellen Förderzeitraum festlegen und die Höhe der jeweiligen Einnahmen und Ausgaben ermitteln.

Für die eigentliche Rückmeldung muss verpflichtend das in der Mail verlinkte, persönliche Rückmelde-Formular verwendet werden. Dabei können einzelne Angaben aus der Berechnungshilfe übertragen werden. Mit Hilfe des Formulars wird auch gleich ermittelt, ob ein Teil der erhaltenen Soforthilfe zurückgezahlt werden muss.

Nach dem Absenden des digitalen Formulars erhält der Soforthilfe-Empfänger eine Mail zur Bestätigung seiner Angaben und der Höhe einer möglichen Rückzahlung. Danach können die Angaben innerhalb von 14 Tagen bis zu drei Mal korrigiert werden. Anschließend ergeht ein Schlussbescheid über die festgesetzte Förderhöhe.

Eine etwaige Rückzahlung muss ohne weitere Aufforderung bis zum 31.10.2022 erfolgen.

Sämtliche Unterlagen und Belege sind für die Dauer von zehn Jahren aufzubewahren.

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