Privater Gasthausbesuch auf langer Dienstreise führt zu Privatnutzung von Pkw

Jeder Arbeitgeber kann seinem Mitarbeiter die Privatnutzung des Dienstwagens erbieten. Dies sollte man zwar glaubhaft machen, aber grundsätzlich hat das Finanzamt dieses Verbot – und den Wegfall der Versteuerung der Privatnutzung – zu akzeptieren. Was aber, wenn ein solches Fahrzeug durch den Mitarbeiter während einer längeren Dienstreise z. B. für eine Fahrt zu einem Gasthaus genutzt wird?

Die Finanzverwaltung ist jedenfalls der Ansicht, dass eine solche Fahrt eine Privatnutzung darstellt, die wiederum darauf hindeutet, dass der Arbeitgeber das Privatnutzungsverbot gar nicht ernst meint. Im Ergebnis wird anhand der 1 %-Regelung die komplette Privatnutzung nachberechnet und nachversteuert.

Tipp:

Wenn bei Ihnen eine Lohnsteueraußenprüfung stattfindet und es bei Ihnen Dienstwagen gibt, deren Privatnutzung verboten ist, dann sollten Sie sich schon mal eine plausible Antwort auf die Frage des Prüfers vorbereiten: „Wie ist bei Ihnen die Nahrungsaufnahme während einer Dienstreise geregelt? Dulden Sie etwa, dass mit dem Dienstwagen auch zu einer Gaststätte gefahren wird?“ (OFD Münster-Rheinland, Verfügung ohne Aktenzeichen vom 11.5.10, Kurzinformation Lohnsteuer-Außendienst 5/2010).

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