Nicht die Frist versäumen bei einem Änderungsbescheid über die Corona-Soforthilfe

Im Frühling 2020 zahlte das Land NRW an hunderttausende Unternehmen und Soloselbständige die Corona-Soforthilfe in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro aus. Anfang Juli 2020 erhielten einige Empfänger jedoch Änderungsbescheide per Mail, in denen die Rahmenbedingungen für den rechtmäßigen Erhalt zum Nachteil der Bezieher verändert wurden. Diese Bescheide könnten bestandskräftig werden und sollten daher unbedingt geprüft und gegebenenfalls fristgerecht angefochten werden.

Zu Beginn der Corona-Krise im Frühling 2020 handelten die Politiker mit ungewohnter Geschwindigkeit. Innerhalb weniger Tage wurde die Corona-Soforthilfe ins Leben gerufen und auch schnell ausgezahlt. Allerdings folgte der Freude vielfach Ernüchterung.

Den Zuwendungsbescheiden folgten Anfang Juli 2020 die ersten Mails, in denen die Rahmenbedingungen für den rechtmäßigen Erhalt zum Nachteil der Bezieher verändert wurden. Diese Veränderungen können sich auf die Höhe möglicher Rückzahlungen negativ auswirken. Das eigentliche Problem besteht aber darin, dass diese Bescheide unanfechtbar und damit bestandskräftig werden könnten, wenn sie nicht fristgerecht angefochten werden. Das wiederum bedeutet, dass die Inhalte gelten würden, auch wenn sich später herausstellen sollte, dass sie rechtswidrig waren. Es geht also darum, dass mehr zurückbezahlt werden müsste als ursprünglich gedacht.

Um eine mögliche Bestandskraft zu verhindern, empfiehlt sich deshalb eine Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht und zwar vor dem Jahrestag der Bekanntgabe. Wenn die Mail also am 3. Juli 2020 eingegangen ist, müsste die Klage vor dem 3. Juli 2021 beim zuständigen Verwaltungsgericht eingegangen sein.

Tipp

  1. Änderungsbescheid erhalten?

Überprüfen Sie, welche Mails Ihnen im Zusammenhang mit der NRW Soforthilfe2020 zugegangen sind und ob bzw. wann ein Änderungsbescheid eingegangen ist.

  1. Prüfung auf negative Auswirkungen

Prüfen Sie den Bescheid dahingehend, ob bei Ihnen aufgrund des Inhalts des Bescheids mit einer ungerechtfertigten Rückzahlung zu rechnen ist. Sollte dies der Fall sein, sollten Sie vorsorglich gegen eine drohende Bestandskraft vorgehen. Dies könnte wie folgt aussehen:

  1. Leitprozess

Vermutlich sind Tausende von diesen Änderungsbescheiden verschickt worden. Da alle Soforthilfe-Bezieher gleich betroffen sind, werden voraussichtlich viele Verfahren vor den sieben Verwaltungsgerichten in NRW „landen“. Um den Aufwand für den Einzelnen gering zu halten, sollte es grundsätzlich das Ziel sein, Klagen in einer Untergruppe zu sammeln. Nur EIN Leitprozess soll dann mit anwaltlicher Begleitung geführt werden. Inzwischen sammeln einige Stellen, insbesondere Berufsverbände, die Klagen von Betroffenen. Erkundigen Sie sich.

  1. Ihre Anfechtungsklage

Zunächst können Sie ohne anwaltlichen Beistand fristwahrend Anfechtungsklage gegen die Bescheide aus den Mails erheben, ohne einen Klageantrag zu stellen und ohne die Klagen zu begründen. Gleichzeitig beantragen Sie, das Verfahren bis zu einer Entscheidung im „Leitprozess“ ruhend zu stellen. Hierzu stellen Ihnen die Berufsverbände in der Regel entsprechende Muster zur Verfügung. Das Gericht gibt dem Antrag auf Ruhen des Verfahrens statt, wenn die beklagte Bezirksregierung zustimmt oder wenn das Verwaltungsgericht das Ruhen des Verfahrens für zweckmäßig hält.

Hinweis

Natürlich entstehen allein durch die Klageerhebung auch ohne Anwalt Gerichtskosten. Die Höhe ist abhängig vom Streitwert (bei einem Streitwert von 5.000 Euro belaufen sie sich auf etwa 500 Euro).

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