Neues zum Investitionsabzugsbetrag

Für die Bildung von sogenannten Investitionsabzugsbeträgen (IAB) muss die Absicht bestehen, eine Investition durchzuführen. Seit 01.01.2016 muss diese Absicht gegenüber des Finanzamts allerdings nicht mehr nachgewiesen werden. Kann man nun also „einfach so“ IAB’s bilden, wie man sie gerade braucht?

Voraussetzung für die Bildung von IAB ist die Absicht, abnutzbare bewegliche (neue oder gebrauchte) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens anschaffen zu wollen. Ein IAB kann maximal in Höhe von 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gebildet werden. Die Summe aller Investitionsabzugsbeträge darf 200.000 Euro nicht übersteigen.

Die beabsichtigte Investition muss zumindest ihrer Funktion nach gegenüber dem Finanzamt benannt werden und (fast) ausschließlich betrieblich genutzt werden.

Wer kann den IAB in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kann nur ein aktiv tätiger Betrieb einen IAB in Anspruch nehmen. Allerdings gilt es Höchstgrenzen einzuhalten.

Bei einem Einnahmen-Überschuss-Rechner ist diese Grenze der Gewinn. Er darf – vor Abzug des IAB! – nicht höher sein als 100.000 Euro.

Bilanzierende Gewerbetreibende dürfen kein höheres Betriebsvermögen ausweisen als 235.000 Euro.

Wann wird der IAB aufgelöst?

Ein IAB ist im Zeitpunkt der Anschaffung des begünstigten Wirtschaftsguts, innerhalb von 3 Jahren nach der Rücklagenbildung aufzulösen. Wenn nicht investiert wird, erfolgt die Auflösung rückwirkend im Ursprungsjahr.

Bei seiner Auflösung erhöht der IAB den Gewinn in Höhe des ursprünglichen Abzugsbetrags. Gleichzeitig kann der Gewinn aber durch den Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemindert werden, sodass im Endeffekt die Gewinnerhöhung wieder neutralisiert wird. Das Abschreibungsvolumen wird dadurch jedoch gemindert.

Achtung!

Das Wirtschaftsgut muss tatsächlich bis zum Ende des Folgejahres nach dem Investitionsjahr ausschließlich bzw. fast ausschließlich betrieblich genutzt werden. Eine private Nutzung von über 10 % ist immer schädlich, daher ist ein IAB für einen Pkw, der auch privat genutzt wird, immer problematisch.

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