Neue Betrugsmasche bei Rechnungsversand per E-Mail

Seit einigen Jahren ist auch steuerlich das Versenden bzw. Verwenden von Rechnungen per E-Mail ohne komplizierte digitale Signatur möglich. Entsprechend ist es inzwischen weit verbreitet. Allerdings muss man ein großes Augenmerk auf die Sicherheit des E-Mail-Verkehrs legen.

Folgende Masche wenden raffinierte Betrüger mit EDV-Spezialwissen in letzter Zeit immer häufiger an: Sie klinken sich in den E-Mail-Verkehr zwischen Lieferanten und Kunden ein und versenden eine gefälschte E-Mail mit dem Hinweis: „Unsere Bankverbindung hat sich geändert. Neue Bankverbindung: ...“.

Leider stellt sich spätestens bei der Mahnung des Lieferanten heraus: Die neue Bankverbindung wurde von dem Betrüger eröffnet und der arglose Kunde hat den Rechnungsbetrag auf das falsche Konto überwiesen. Aber oft wird in der Folge dann auch der weitere E-Mail-Verkehr manipuliert. Mahnungen werden dabei zunächst abgefangen, sodass womöglich auch noch weitere Rechnungen auf das falsche Konto gehen.

Tipp:

Verschlüsseln Sie möglichst Ihre E-Mails. Und: Weisen Sie Ihre Kunden ausdrücklich darauf hin, dass Sie neue Bankverbindungen niemals per Mail mitteilen würden. Und was Ihre Lieferanten angeht: Fragen Sie bei einer geänderten Bankverbindung noch einmal nach und lassen Sie sich die neue Bankverbindung per Fax oder konventionellem Brief bestätigen.

Generell gilt: Sollten Ihnen E-Mails merkwürdig vorkommen, wechseln Sie auf einen anderen Kommunikationskanal (Telefon, Fax, Brief), und fragen Sie lieber noch einmal nach, damit Sie nicht größere Geldbeträge auf ein Betrüger-Konto überweisen.

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